AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching, Beratung und Seminare
Marie Kocher
Praxis für Trauma sensible Begleitung
Innere Brücke 28
73728 Esslingen-am-Neckar
[email protected]
Tel.: 017643609249
– nachstehend „Coach“ bzw. „Veranstalter“ genannt –
Die nachfolgenden AGBs gelten für die Webseite „Praxis an der Brücke“ von Marie Knödler geb. Kocher (im Folgenden auch Auftragnehmer genannt, bzw. Marie Kocher). Die Webseite dient zur Information der Nutzer über die Arbeit und die Angebote von Marie Kocher.
Der Nutzer der Webseite schließt mit dem Anbieter einen Benutzervertrag über die Benutzung der Webseite. Diese AGB regeln die diesbezügliche Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Marie Knödler geb. Kocher und dem Klienten gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Nutzer der Website verpflichten sich, sich bei jedem Aufruf über möglichen Änderungen der ABG zu informieren, indem sie die ABG aufrufen.
Hinweise bezüglich Abmahnversuchen
Sollten der Inhalt oder die Gestaltung dieser Seiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitte ich, Marie Kocher um eine diesbezügliche Nachricht ohne Kostennote.
Ich garantiere, dass zu Recht beanstandete Passagen oder Elemente unverzüglich entfernt oder korrigiert werden. Eine Einschaltung eines Rechtsbeistandes ist nicht erforderlich. Werden von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme Kosten ausgelöst, werde ich diese vollumfänglich zurückweisen und ggf. Gegenklage wegen der Verletzung der vorgenannten Bestimmungen einreichen.
Nachfolgend wird unterschieden in
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung und
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare.
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung
1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Ich, Marie Kocher – Praxis an der Brücke – führe Coaching, Beratung und Seminare gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für mich, Marie Kocher nur verbindlich, wenn diese von mir schriftlich bestätigt werden.
1.2. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Coach und Beraterin Marie Kocher (nachfolgend Auftragnehmerin oder Coach genannt) und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber (nachfolgend auch Klient/Klientin genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Kerstin Gaßmann nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidung der Klientin/des Klienten) vor. Jede Entscheidung der Klientin/des Klienten ist eigenverantwortlich.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten des Auftragnehmers abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4. Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
1.5. Der Coach ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Coaching- bzw. Beratungsvertrages heranzuziehen.
1.6. Marie Kocher erbringt ihre Coaching- bzw. Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.
2. Vertragsabschluss
2.1. Mit der Beauftragung der Auftragnehmerin durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber (mündliche oder schriftliche Buchung eines Coachings oder einer Beratung; Anmeldung zu einem Seminar via Online-Anmeldeformular; schriftliche Buchung eines Coachings oder Seminars – auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme dieses Angebots (Auftragsbestätigung) durch die Auftragnehmerin zu Stande.
3. Vergütung
3.1. Der Coach erhält für das Coaching das vereinbarte Stundenhonorar zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen MwSt. Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden. Nebenkosten, wie Telefongebühren,
4. Absage eines Termins
4.1. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
5.1. Marie Kocher ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
6. Copyright
6.1. Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönliche Gebrauch des Klienten bestimmt.
7. Versicherungsschutz
7.1. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
7.2. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Marie Kocher.
8. Haftung
8.1. Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Marie Kocher handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
9. Vertraulichkeit
9.1. Marie Kocher verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
10. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
11. Abgrenzung zur Psychotherapie
11.1. Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
11.2. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem gesunden Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
12. Sektenerklärung
13. Schlussbestimmung
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort ist Esslingen-am-Neckar. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Esslingen.
14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Esslingen-am-Neckar, 10.12.2025 Marie Kocher
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 20 Teilnehmern besucht werden, sofern in der Seminarbeschreibung keine andere Zahl genannt wird. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von dem Veranstalter in der Seminarbeschreibung bekannt gegeben.
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Post-weg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden. Aufwendungen, die dem Veranstalter durch die Nichtteilnahme entstehen, sind diesem gegen Nachweis zu erstatten.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines betrieblichen Gruppencoachings, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Über-schreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem in der Seminarbeschreibung genannten Seminarpreis.
Der Teilnehmer kann per
- Überweisung
- Rechnung
- Barzahlung vor Ort
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mah-nung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten p.a. – über dem Referenz-zinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
6. Stornierung
6.1 Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Stornierungen nach erfolgter Anmeldung mit Kosten verbunden sind.
Eine Stornierung von einer Veranstaltung bzw. eines Seminares ist nur dann rechtswirksam, wenn dies vorab schriftlich erfolgt.
6.2 Kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist möglich, wenn verbindlich ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Nach Beginn der fortlaufenden Ausbildung ist es nicht mehr möglich, Ersatzteilnehmer zu stellen. Andernfalls betragen die Stornokosten bei Abmeldung bis 15 Tage vor Seminarbeginn EUR 50,00, bei Abmeldung zwischen dem 14. und 5. Tag vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr, bei Absage ab dem 4. Tag vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen 100% der Seminargebühr.
6.3 Jedem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Absage bzw. dem Nichterscheinen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die oben vereinbarten Gebühren.
6.4 Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt. Muss einem Teilnehmer aus wichtigem Grund gekündigt werden, bleibt seine Verpflichtung unberührt, den ggf. noch zu zahlenden Restbetrag zu entrichten. Eine Erstattung bereits für die Seminarteilnahme entrichteter Gebühren findet nicht statt.
6.5 Der Veranstalter behält sich vor, ein Seminar zu stornieren, wenn sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben oder ein Dozent/Coach/Trainer wegen Krankheit verhindert ist. Die schon bezahlte Gebühr wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Zu weiteren Zahlungen ist der Veranstalter in diesem Fall nicht verpflichtet.
7. Allgemeine Teilnahmebedingungen
7.1 Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für seine Handlungen während des Seminars bzw. des Coachings und haftet uneingeschränkt für die durch ihn verursachten Schäden.
Insbesondere ist er in jedem Stadium der Seminarübungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass er weder sich noch Dritte schädigt.
7.2 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
7.3 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
7.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
7.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veran-stalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
7.6 Ein Teilnehmer, der sich in therapeutischer Behandlung (medizinisch oder psychologisch) befindet oder diese vor kurzem beendet hat, muss dies dem Veranstalter mitteilen und die Teilnahme an einem Seminar mit seinem jeweiligen Therapeuten absprechen.
7.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines gerin-geren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
7.8 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
8. Verschwiegenheitspflicht
8.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle persönlichen Tatsachen und Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers, die ihm im Zusam-menhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind, auch und insbesondere bezüglich Dritter, Stillschweigen zu bewahren.
9. Haftung
9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
10. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
11. Schriftformklausel
11.1 Beide Parteien erklären, weitere als die hier schriftlich niedergelegten Vereinbarungen nicht getroffen zu haben. Für eine etwaige Abänderung dieser Vereinbarung bedarf es der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.
Esslingen-am-Neckar, 10.12.2025 Marie Kocher
